5 kurze Fragen — eine erste Einschätzung, welche Pflichten der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) dich als Händler treffen.
1. Verkaufst du Non-Food-Produkte an Verbraucher (B2C) in der EU? Also Waren wie Elektronik, Spielzeug, Haushalt, Textil — nicht Lebensmittel, nicht rein an Gewerbe.
2. Stellst du Produkte selbst her, importierst du aus einem Nicht-EU-Land oder verkaufst unter eigener Marke? Auch das Umlabeln oder wesentliche Verändern fremder Ware zählt hier als "Hersteller".
3. Sitzt bei deiner Ware der Hersteller außerhalb der EU — ohne benannten EU-Bevollmächtigten oder EU-Importeur? Dann fehlt womöglich die "verantwortliche Person in der EU", die die GPSR verlangt.
4. Verkaufst du online bzw. im Fernabsatz (Marktplatz, Shop)? Dann müssen bestimmte Angaben schon VOR dem Kauf im Angebot sichtbar sein.
5. Hast du für deine Produkte Rückverfolgbarkeit und Warnhinweise geregelt? Also: Typ-/Chargen-/Modellkennung am Produkt, Lieferanten-Nachweise aufbewahrt, Warn- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache.
Fragen dazu? Ruf einfach an: 07231 3972918
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