Die GPSR ist die EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und
verlangt bei vielen Produkten bestimmte Pflichtangaben — schon im Online-Angebot, nicht erst auf
der Verpackung.
Welche Angaben verlangt die GPSR?
- Hersteller mit Name und Anschrift.
- Verantwortliche Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
- Produktkennzeichnung (Typ, Charge oder Modell), damit die Ware zuzuordnen ist.
- Warn- und Sicherheitshinweise, wo sie für das Produkt nötig sind.
Wie hilft NonStop Deals dabei?
Das Tool erkennt, für welche Artikel GPSR-Angaben nötig sind, und fordert sie ein, bevor
der Artikel rausgeht. Fehlt eine Pflichtangabe, wird das sichtbar gemeldet — die Angabe wird nicht
stillschweigend weggelassen.
Zum Stichtag: Für Bestandsware, die vor dem 13. Dezember 2024 rechtmäßig in
Verkehr gebracht wurde, gelten teils Übergangsregeln. Ob ein konkreter Artikel darunterfällt, ist
eine Einzelfallfrage — im Zweifel prüfen lassen. NonStop Deals ist ein Werkzeug, keine
Rechtsberatung.
Für einen schnellen Selbsttest gibt es den kostenlosen GPSR-Pflicht-Check
— fünf Fragen, eine erste Einschätzung.